Aktuelle Flusstemperaturen des BAFU werden an der Anforderung von 25 °C nach Anhang 2 Ziff. 12 Abs. 4 GSchV geprüft.
Eine Messung über 25 °C löst eine Prüfung aus; sie beweist keine Rechtsverletzung. Die Regel betrifft eine menschengemachte Erwärmung nach weitgehender Durchmischung. Der Live-Datenstrom nennt weder Wärmeeintrag noch Referenzzustand, Durchmischung, Bewilligung oder Ausnahme. Die Einhaltung von Restwasser- und Qualitätsanforderungen braucht standortspezifische oder nicht aktuelle Belege.
Abfluss
- An einer Messstelle gemessen
- Für den Abschnitt geschätzt
- Ausserhalb des gemessenen Netzes
Aktueller Abfluss geteilt durch das langjährige Jahresmittel des Abschnitts. Ein Sommerwert unter 100 % kann die Jahreszeit ebenso spiegeln wie das Jahr. Dies ist ein Verhältnis, kein Trockenheitsindex.
Das Mittel ist der modellierte HydroRIVERS-Wert DIS_AV_CMS, keine Bundesstatistik. Nicht zitierfähig.
Ab 25 °C, der Obergrenze nach GSchV Anhang 2 Ziff. 12 Abs. 4
Ein gefüllter Kreis ist eine Messstelle mit Temperaturwert; die Farbe folgt der Skala. Ein leerer Ring hat keinen Wert. Flüsse behalten gedämpft ihre Abflussfarbe, weil die Temperatur nur an der Messstelle bekannt ist.
Ein Messwert stammt von einem Sensor. Vor der Verwendung mit nahen Messstellen vergleichen.
- Jahresmedian der quantifizierten Proben
- Beprobt; alle Resultate unter der Bestimmungsgrenze
- Für diesen Parameter und dieses Jahr nicht beprobt
Bundesmessdaten werden geladen…
Ein Parameter, eine feste Skala. Die Farben verwenden dessen Bereich vom 5. bis 95. Perzentil über 2011–2024. Die Jahre bleiben vergleichbar. Die Skala ist kein rechtlicher Grenzwert.
Werte bleiben an der Messstelle. Resultate unter der Bestimmungsgrenze bleiben «unter der Grenze» und sind vom Median ausgeschlossen. Eine Messstelle öffnen, um genaue Resultate und Metadaten zu sehen.
NAWA ist ein nationales Langzeitmessnetz für Fliessgewässer. Es deckt weder Seen noch ungemessene Abschnitte ab und ersetzt keine dichtere kantonale Überwachung. Quelle, Lizenz und Datenstand.
- Sperre, in der Grösse des Volumens bei Vollstau
- Für den Hochwasserrückhalt gebaut, nicht für Strom
Die Farbe zeigt den wöchentlichen Füllungsgrad der Region. Jede Sperre einer Region erhält denselben Wert. Abspielen zeigt sechsundzwanzig Jahre.
Grösse und Farbe stammen aus verschiedenen Registern. Die Grösse zeigt das Speichervolumen bei Vollstau. Die Farbe zeigt die gespeicherte Energie in GWh für eine von vier Regionen. Die Quelle weist keinen aktuellen Stand für jede der 225 Sperren aus.
- Eis im Jahr 1850
- Eis im Jahr 2023
Die Körper von 2023 liegen über den Umrissen von 1850. Farbig bleibt das verschwundene Eis. Abspielen zeigt sechs datierte Aufnahmen in ihren wirklichen Abständen.
Dies ist Fläche, nicht Volumen. Unterschiedliche Abgrenzungsmethoden machen die scheinbare Zunahme 2010–2016 zu einem Methodenbruch, nicht zu Eiswachstum. Die Fläche ist hier gemessen; zitierte Volumenschätzungen stammen aus gesonderten Studien.
- Q347 aus Messreihen
- Q347 modelliert — eine grobe Schätzung
Veranschaulichung, keine rechtliche Festlegung. Die Karte wendet die Rechnung nach Art. 31 Abs. 1 GSchG auf die publizierten Q347-Werte des BAFU an. Der Kanton muss die angemessene Restwassermenge für den Standort bestimmen. Örtliche Messung und die Art. 31 Abs. 2, 32 und 33 können sie ändern.
Datenstand des Bundes 1. Januar 2000. Die Datei ist historisch. Das BAFU bezeichnet ihre Modellwerte als grobe Schätzungen, die in der Regel örtlich gemessen werden müssen. Verwenden Sie für juristische Arbeit den Quelldatensatz und den kantonalen Entscheid, nicht diese Karte.
Entnimmt Wasser
Gibt Wasser ab
Die Farbe zeigt die Richtung: Wasser wird entnommen oder zurückgeführt. Die Form kennzeichnet das Register. Art. 31 GSchG regelt Entnahmen; GSchV Anhang 2 Ziff. 12 Abs. 4 regelt Wärmeeintrag.
Eine gefüllte Marke trägt eine Menge; ein offener Ring bezeichnet nur ein Objekt. Die Ausbauwassermenge der Wasserkraft wird aus Leistung und Fallhöhe abgeleitet, nicht gemessen. Das Restwasserregister enthält keine Entnahmemenge; offene Bundesdaten nennen kein Kühlwasservolumen der Kernkraftwerke. Kläranlagen zeigen ihre Einleitmenge im Verhältnis zum Q347 des aufnehmenden Gewässers. Bei 39 Anlagen übersteigt die Einleitmenge den Niedrigwasserabfluss.
Die Farbe trennt die Rechtsgrundlagen. Auengebiete und Amphibienlaichgebiete erscheinen wasserblau; ihre Verordnungen nennen wasserbezogene Schutzziele. Hoch- und Flachmoore sowie Moorlandschaften verwenden die warme Rechtsfarbe, weil Art. 78 Abs. 5 BV sie schützt. Darstellung.
Die Inventare altern nicht gemeinsam. Das Amphibieninventar wurde im Mai 2026 revidiert. Das Auenschutz- und das Moorlandschaftsinventar nennen weiterhin November 2017. Alle Daten ansehen.
Drei Überlagerungen kommen als Bilder an. Diese Karte kann Grundwasserkörper, Schutzzonen und Einzugsgebiete weder abfragen noch prüfen. Die Oberläufe sind die Ausnahme: Sie stammen aus dem Flussnetz dieser Karte.
Ein Oberlauf ist keine Quelle. Er ist das obere Ende des gezeichneten Flussnetzes, begrenzt auf 5 km² Einzugsfläche. Bei näherem Zoom ergänzt swissNAMES3D 86 benannte Quellen und 157 benannte Wasserfälle – kein vollständiges Landesinventar.
Gezeichnet sind nur rechtskräftige Zonen. geodienste.ch liefert auch geplante und künftige Zonen; eine geplante Zone ist noch keine rechtliche Schranke. S1 ist der eingezäunte Fassungsbereich, S2 die engere, S3 die weitere Schutzzone — Art. 20 GSchG, GSchV Anhang 4 Ziff. 1. Sie messen Hektaren; in der Landesansicht sind sie deshalb kleiner als ein Pixel: zoomen Sie über einen Kanton hinaus, bevor Sie eine erwarten.